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ArbG Rheine, 21.08.1997 - 1 Ca 301/97 |
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Verfahrensgang
- ArbG Rheine, 21.08.1997 - 1 Ca 301/97
- LAG Hamm, 26.11.1998 - 4 Sa 34/98
Wird zitiert von ...
- LAG Hamm, 26.11.1998 - 4 Sa 34/98 Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Rheine vom 21.08.1997 (1 Ca 301/97) wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Das Arbeitsgericht Rheine hat durch Urteil vom 21.08.1997 (1 Ca 301/97), auf welches vollinhaltlich Bezug genommen wird, die Klage abgewiesen, die Kosten des Rechtsstreits dem Kläger auferlegt und den Wert des Streitgegenstandes auf 21.471,45 DM festgesetzt.
das Urteil des Arbeitsgerichts Rheine vom 21.08.1997 (1 Ca 301/97), zugestellt am 15.01.1998, abzuändern und nach den Schlußanträgen erster Instanz zu erkennen sowie den Wert des Streitgegenstandes festzusetzen.